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Genossenschaft

Unsere Vorstandsmitglieder Klaus Seubert, Philipp Hesse und Stephan Kleinschnitz leiten die Wohnungsgenossenschaft Frauenland unter eigener Verantwortung. Selbstverständlich halten sie dabei Gesetz und Satzung ein und vertreten die Genossenschaft nach Maßgabe der Satzung gerichtlich und außergerichtlich. An erster Stelle steht hierbei die nachhaltige Gewährleistung einer guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung unserer Mitglieder.

 

 

Mitgliedschaft bei der WG Frauenland

Jeder kann Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden

Die Genossenschaftsanteile der Mitglieder sind die finanzielle Basis für das Bauen und Wohnen einer Wohnungsgenossenschaft. Jeder zahlt seinen Beitrag zum Gesamtetat und addiert man die Beiträge der Mitglieder kommt eine beträchteliche Summe zusammen.

 

Um Mitglied zu werden, muss mindestens 1 Anteil im Wert von 260 € erworben werden. Zusätzlich ist ein einmaliges Eintrittsgeld von 25 € zu zahlen. Je Anteil erhalten Sie ab dem Jahr nach dem Beitritt eine Höchstdividende in Höhe von bis zu 4 %, über deren Auszahlung die Mitgliederversammlung beschließt.

 

Wer zu einem späteren Zeitpunkt eine Wohnung der Genossenschaft bezieht, erwirbt in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße weitere Anteile hinzu.

 

Jedes Mitglied kann auch - unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist - aus unserer Genossenschaft austreten und bekommt sein Geschäftsguthaben wieder zurück. So kann beispielsweise bei einem Auszug aus der Genossenschaftswohnung die Mitgliedschaft aufgekündigt werden, die Anteile werden ähnlich einer Kaution zurückgezahlt.

 

Für weitere Rückfragen zur Mitgliedschaft steht Ihnen unsere Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.

Also: Rufen Sie an, wir informieren Sie gerne!

 

 

Vergünstigungen für Mitglieder

Das Prinzip einer Genossenschaft: Die Mitglieder stehen im Mittelpunkt

Unsere Wohnungsgenossenschaft ist kein Unternehmen, das ausschließlich auf wirtschaftlichen Gewinn aus ist. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und diese formen das Unternehmen. Deshalb werden Überschüsse zum Wohle aller eingesetzt und fließen beispielsweise in die Pflege und die Erweiterung des Wohnungsbestandes.

 

Aufgrund der sich öffnenden Märkte und dem Wegfall des Rabattgesetzes sind Wohnungsgenossenschaften durch die Bündelung von Nachfragen ihrer Mitglieder ein wichtiger Partner für Anbieter von Waren und Dienstleistungen, was sich günstig auf die Preise auswirkt.

 

Das heißt: Alle Mitglieder erhalten ab Antragstellung bei den Stadtwerken Würzburg einen Bonus auf den Stromverbrauch und einen Exklusivvertrag für „Mein Frankengas Extra“ mit einem attraktiven Erdgaspreis. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie in der Genossenschaft.

Satzung

Die Satzung der Wohnungsgenossenschaft Frauenland Würzburg eG können Sie hier herunterlanden.

Gerne stellt Ihnen unsere Geschäftsstelle diese in gedruckter Form zur Verfügung.

 

Satzung der Wohnungsgenossenschaft Frauenland Würzburg eG

 

 

Wohngenossenschaft Frauenland Logo

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