Anmieten einer Wohnung
Voraussetzung: Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
Die Überlassung einer genossenschaftseigenen Mietswohnung setzt voraus, dass Sie Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Frauenland sind. Die Höhe der Geschäftsanteile richet sich dabei nach der Wohnungsgröße.
So geht's:
- Mitgliedsunterlagen anfordern
- Mitglied werden
- Wohnungsangebote erhalten
- Wohnungszusage und Mitglied werden - sofern Sie nicht bereits Mitglied sind
Ihre Vorteile als Mitglied:
- Vorrang bei Besichtigungungen: Wohnungssuchende, die Mitglieder sind, werden bei Besichtigungsterminen bevorzugt; Nicht-Mitglieder können dann berücksichtigt werden, wenn kein Mitglied Interesse an der angebotenen Wohnung hat.*
- Klar definierte Reihenfolge: Wohnungsangebote werden in der Regel an mehrere Interessenten gleichzeitig versendet. Sollten wir nach der Besichtigung mehrere Zusagen erhalten, bekommt den Zuschlag das Mitglied mit der längsten Wartezeit.
- Erhöhte Sicherheit: Es wird kein Mietvertrag geschlossen, sondern ein Dauernutzungsvertrag. Eine Kündigung der Wohnung von Seiten der Genossenschaft erfolgt nur bei groben Verstößen.
- Keine Provision: Für die Vermittlung einer Wohnung wird keine Maklerprovision fällig!
*Sozialwohnungen in Veitshöchheim können auch an Nichtmitglieder vergeben werden. Es ist nicht erforderlich, dass Sie als Wohnungssuchernder Mitglied sind; Erst bei Wohnungszusage müssen Sie Mitglied werden und die benötigten Geschäftsanteile zeichnen und einzahlen.
Wohnen
Zu uns gehören eine Vielzahl von Wohnungen in den würzburger Stadtteilen Frauenland und Sanderau, sowie auch in Veitshöchheim.
Mieten
Die Möglichkeit eine Wohnung bei uns als Genossenschaft zu mieten unterscheidet sich von normalen Mietangeboten.
Fragen?
Wie wird man Mieter bei uns? Muss ich Mitglied sein? Wie hoch sind die Mieten? Sind Objekte frei?